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  3. Künstliche Befruchtung
Entspannte Frau lächelt mit geschlossenen Augen

Wenn ein Paar seit längerer Zeit erfolglos versucht, Nachwuchs zu zeugen, sind in etwa 90 Prozent der Fälle körperliche Ursachen der Grund. Beim Mann kann mangelnde Spermaqualität die Ursache sein, bei der Frau kann eine fehlende Durchlässigkeit der Eierstöcke eine Schwangerschaft verhindern. Oft genug ist es jedoch auch völlig unklar, warum die Frau nicht schwanger werden kann. Die Medizin kann in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Als künstliche Befruchtung werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Befruchtung der Eizelle nicht durch Geschlechtsverkehr stattfindet. Allerdings gibt auch dies keine Garantie dafür, dass es zu einer Schwangerschaft kommt.

Mangelnde Spermaqualität oder eine fehlende Durchlässigkeit der Eierstöcke können Ursachen für eine verhinderte Schwangerschaft sein.

Welche Methoden der künstlichen Befruchtung gibt es?

Vor dem Eingriff sind intensive Gespräche mit dem Frauenarzt nötig. Je nach Ausgangslage und Ursachen stehen mehrere Methoden zur Verfügung.

  • In-vitro-Fertilisation (IVF): Die Spermien finden in einem Reagenzglas selbst den Weg in die Eizelle. Die Befruchtung findet also spontan statt und die Spermien, die schnell und beweglich sind, werden auf natürliche Weise bevorzugt. 
  • Bei der intracytoplasmatischen Injektion (ICSI) werden Spermien von minderer Beweglichkeit direkt in die Eizelle gespritzt.
  • Intrauterine Insemination: Hierbei wird das Sperma während der fruchtbaren Tage der Frau in die Gebärmutter eingeführt. Die Befruchtung erfolgt dann innerhalb des Körpers. Das Sperma des Mannes wird entweder durch Masturbation gewonnen oder – wenn eine funktionelle Impotenz vorliegt – aus dem Hoden entnommen.

Voraussetzungen und Kosten

Ärzte, die eine künstliche Befruchtung durchführen, müssen sich in jedem Fall an das Embryonenschutzgesetz halten. Zusätzlich gibt es Bestimmungen vonseiten der Bundesärztekammer, die es ebenso einzuhalten gilt.

Demnach ist es in Deutschland nur verheirateten oder in einer festgefügten Partnerschaft lebenden Paaren erlaubt, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur bei verheirateten Paaren 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche. Unverheiratete Paare bekommen nichts erstattet. Wenn Privatversicherte eine künstliche Befruchtung durchführen lassen wollen, übernehmen die privaten Kassen die Kosten – unter der Voraussetzung, dass eine medizinisch nachweisbare Störung vorliegt. Ob die Kosten zu 100 Prozent erstattet werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung zum Teil bezahlt:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Es dürfen ausschließlich die Eizellen der Frau verwendet werden.
  • Die Versicherten müssen über 25 Jahre alt sein.
  • Der Mann darf das 50. Lebensjahr, die Frau das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Herkömmliche Behandlungsmaßnahmen waren erfolglos.
  • Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass durch die künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann.

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